top of page

Was tun bei Mängeln in der neuen Wohnung?

Das Entdecken von Mängeln in einer neuen Wohnung kann besonders ärgerlich sein, vor allem, wenn diese bereits beim Einzug vorhanden sind. Hier bieten wir Ihnen grundlegende Informationen über die mietrechtliche Lage sowie praktische Tipps, wie Sie mit Mängeln am besten umgehen.


Was zählt als Mangel? Gemäss Artikel 256 des Obligationenrechts (OR) muss die Vermieterschaft die Wohnung in einem Zustand übergeben, der den vorgesehenen Gebrauch ermöglicht. Bei Wohnungen bedeutet dies, dass man vom ersten Tag an in einer behaglichen Umgebung leben können sollte. Sollte zum Beispiel die Heizung defekt sein oder die Stromversorgung unterbrochen, ist die Vermieterschaft prinzipiell zur Mietzinsreduktion und möglicherweise zum Schadenersatz verpflichtet.


Unterscheidung zwischen Schönheitsfehlern und Mängeln

Abgesehen von der Nutzungstauglichkeit muss die Vermieterschaft die gemieteten Räume in dem Zustand übergeben, wie bei Vertragsabschluss versprochen. Nicht jede Unvollkommenheit berechtigt zu Ansprüchen; bei Schönheitsfehlern wie fleckigen Tapeten oder abgenutzten Bodenfliesen könnte die Vermieterschaft argumentieren, dass der Zustand bereits bei der Besichtigung bekannt war. Doch bei Vernachlässigung des Unterhalts können auch Schönheitsfehler die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen und somit ein Recht auf Behebung begründen.


Ein Beispiel:

  • Wenn die Wand im Wohnzimmer deutlich fleckig ist und der letzte Anstrich überfällig, können Sie verlangen, dass die Vermieterschaft die Renovierung übernimmt.


Kleine Ausbesserungen: Wann sie angebracht sind Für geringfügige Reparaturen, die ohne Fachkenntnisse durchgeführt werden können, ist normalerweise die Mieterschaft zuständig. Bei Einzug gilt dies allerdings nicht, und Sie können verlangen, dass die Vermieterschaft für diese Kosten aufkommt. Achten Sie also besonders beim Einzug auf kleinere Mängel.


Sauberkeit: Ein häufiges Problem

Die Vermieterschaft ist verpflichtet, Ihnen die Wohnung sauber zu übergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie das Recht, eine nachträgliche Reinigung zu fordern. Oft ist es jedoch praktischer, selbst Hand anzulegen. Sie sollten dies der Vermieterschaft jedoch in Rechnung stellen können.


Für weiterführende Informationen und detaillierte Hilfe bietet Checkall24 wertvolle Ressourcen. Auf der Plattform finden Sie umfassende Anleitungen und können sich über Ihre Rechte als Mieter informieren.


Das Übernahmeprotokoll: Ein wichtiges Dokument Es ist nicht mehr nötig, dass Mieter*innen beweisen müssen, dass ein Schaden bereits beim Einzug vorhanden war. Es liegt nun in der Verantwortung der Vermieterschaft, solche Schäden zu beweisen. Ein präzises Übernahmeprotokoll kann hierbei helfen, Klarheit zu schaffen, oder machen sie beim Einzug direkt ein Video und Fotos von Mängel und senden Sie dies der Verwaltung per E-Mail.


Bei verspäteter Wohnungsübergabe oder gravierenden Mängeln haben Mieter*innen das Recht, entweder vom Mietvertrag zurückzutreten oder auf schnelle Behebung zu bestehen, wobei die Vermieterschaft für entstandene Kosten aufkommen muss.

Comments


bottom of page