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Fragen und Antworten zur Untermiete: Darauf sollten Sie achten

Egal ob Sie ein Zimmer oder eine ganze Wohnung untervermieten möchten: Die Untermiete ist eine gängige Praxis, die sowohl für Hauptmieter als auch Untermieter einige Vorteile bietet. Doch bevor man den Schritt wagt, gibt es rechtliche und praktische Punkte zu beachten. In diesem Bericht finden Sie elf wichtige Fragen und Antworten, die Ihnen helfen, die Untermiete reibungslos zu gestalten.


Brauche ich als Hauptmieter die Erlaubnis des Vermieters, um unterzuvermieten?

Ja, als Hauptmieter benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters, bevor Sie die Wohnung oder Teile davon untervermieten. Ihr Vermieter kann die Erlaubnis nur aus bestimmten Gründen verweigern, beispielsweise wenn Sie die Bedingungen der Untermiete nicht offenlegen oder wenn die Untermiete dem Vermieter wesentliche Nachteile bringt, wie eine übermässige Abnutzung der Wohnung.


Wann darf der Vermieter die Untermiete ablehnen?

Der Vermieter darf die Untermiete nur in bestimmten Fällen verweigern:

  • Wenn Sie die genauen Bedingungen der Untermiete (Mietzins, Dauer etc.) nicht mitteilen.

  • Wenn die Bedingungen der Untermiete unangemessen oder missbräuchlich sind, etwa wenn Sie einen überhöhten Mietzins verlangen.

  • Wenn die Untermiete dem Vermieter wesentliche Nachteile bringt, etwa durch Lärmbelästigung oder eine übermässige Nutzung der Wohnung.


Muss ich einen schriftlichen Untermietvertrag abschliessen?

Es wird dringend empfohlen, einen schriftlichen Untermietvertrag abzuschliessen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. In diesem Vertrag sollten die Mietdauer, der Mietzins, die Nutzung der gemeinsamen Räume und andere wichtige Punkte geregelt sein. Auch wenn ein mündlicher Vertrag rechtlich gültig sein kann, bietet ein schriftlicher Vertrag mehr Sicherheit für beide Parteien.


Darf ich mehr Miete verlangen, als ich selbst zahle?

Grundsätzlich dürfen Sie keinen überhöhten Mietzins verlangen. Der Mietzins, den Sie vom Untermieter verlangen, sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptmiete stehen. Es ist jedoch zulässig, zusätzliche Kosten wie Nebenkosten (Strom, Heizung, Internet) oder eine Pauschale für die Möblierung einzurechnen.


Welche Rechte hat der Untermieter?

Der Untermieter hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie ein regulärer Mieter. Das bedeutet, er kann die Nutzung der Wohnung oder des Zimmers für die vereinbarte Dauer erwarten. Allerdings hat der Untermieter keinen direkten Anspruch gegenüber dem Vermieter. Streitigkeiten oder Probleme müssen immer zwischen Hauptmieter und Untermieter gelöst werden.


Kann der Hauptmieter die Untermiete beenden, bevor der Vertrag abläuft?

Die Beendigung der Untermiete vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Ein vorzeitiger Auszug kann vertraglich geregelt werden, zum Beispiel bei schweren Vertragsverletzungen seitens des Untermieters. In jedem Fall sollten klare Kündigungsfristen im Untermietvertrag festgehalten werden, um Konflikte zu vermeiden.


Wie lange darf ich untervermieten?

Die Dauer der Untermiete kann grundsätzlich frei vereinbart werden, sei es für einige Wochen oder mehrere Jahre. Es ist jedoch ratsam, die Dauer mit dem Vermieter abzusprechen, insbesondere bei langfristigen Untermietverhältnissen, da dies den Charakter des Mietverhältnisses beeinflussen kann.


Muss ich meinem Untermieter Zugang zu allen Räumen gewähren?

Nein, Sie können im Untermietvertrag genau festlegen, welche Räume der Untermieter nutzen darf. In der Regel hat der Untermieter ein Recht auf Zugang zu den gemeinsam genutzten Räumen wie Küche und Bad. Falls es Einschränkungen gibt, sollten diese klar im Vertrag definiert sein.


Was passiert, wenn der Hauptmieter auszieht?

Wenn der Hauptmieter auszieht oder der Mietvertrag gekündigt wird, endet auch das Untermietverhältnis. Der Untermieter hat in diesem Fall keinen Anspruch darauf, den Mietvertrag direkt mit dem Vermieter fortzuführen, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich zu.


Muss der Untermieter beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden?

Ja, in den meisten Fällen muss der Untermieter beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Gemeinde, aber eine ordnungsgemässe Anmeldung ist in der Regel erforderlich, insbesondere bei längeren Mietverhältnissen.


Welche weiteren Pflichten habe ich als Hauptmieter?

Als Hauptmieter bleiben Sie der direkte Vertragspartner des Vermieters und haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Das bedeutet, dass Sie weiterhin für die pünktliche Zahlung der Miete, die Einhaltung der Hausordnung und etwaige Schäden in der Wohnung verantwortlich sind. Auch wenn der Untermieter einen Schaden verursacht, müssen Sie diesen gegenüber dem Vermieter regeln.


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