top of page

Darf ich andere Personen das Mietauto fahren lassen?

Wenn Sie ein Auto mieten, stellt sich oft die Frage: Darf ich das Mietauto auch von anderen Personen fahren lassen? Gerade bei längeren Fahrten oder im Familienurlaub möchten sich viele Fahrer gerne abwechseln, um sich gegenseitig zu entlasten. Die gute Nachricht: Ja, es ist möglich, dass auch andere Personen den Mietwagen fahren, allerdings gibt es dabei einige wichtige Dinge zu beachten, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden.

 

Zusätzliche Fahrer müssen angegeben werden

Damit andere Personen das Mietfahrzeug fahren dürfen, müssen sie als zusätzliche Fahrer bei der Anmietung angegeben werden. Dies ist eine der wichtigsten Regeln bei den meisten Mietwagenfirmen. Nur die im Mietvertrag eingetragenen Fahrer sind berechtigt, das Auto zu steuern. Wenn ein nicht angemeldeter Fahrer einen Unfall verursacht, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben – die Versicherung deckt in diesem Fall den Schaden oft nicht ab, und es können hohe Kosten entstehen. Dies schliesst sowohl den Schaden am Mietfahrzeug als auch etwaige Haftpflichtschäden ein.

Deshalb ist es wichtig, von Anfang an festzulegen, wer das Fahrzeug fahren wird, und alle Fahrer im Vertrag anzugeben. Die meisten Mietwagenanbieter ermöglichen es, mehrere Fahrer hinzuzufügen, solange diese die notwendigen Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel das Mindestalter oder einen gültigen Führerschein. Einige Länder oder Mietwagenfirmen haben spezifische Regeln, wenn es darum geht, wer als zusätzlicher Fahrer zugelassen wird. Informieren Sie sich daher im Voraus.

Zusätzliche Kosten für weitere Fahrer

Viele Mietwagenfirmen erheben für zusätzliche Fahrer eine Gebühr. Diese Kosten fallen meist pro Tag und pro Fahrer an und können je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. Manche Anbieter haben jedoch auch Pauschalgebühren, wenn mehrere Fahrer hinzugefügt werden. Es ist daher ratsam, sich vor der Buchung über diese Kosten zu informieren, da sie die Gesamtkosten der Miete erheblich beeinflussen können.

In manchen Fällen bieten Mietwagenfirmen auch Aktionen an, bei denen ein zusätzlicher Fahrer kostenlos eingetragen werden kann, vor allem bei Langzeitmieten oder speziellen Angeboten. Gerade bei längeren Mietzeiten kann es sich lohnen, nach solchen Angeboten Ausschau zu halten, um Zusatzkosten zu vermeiden. Diese Aktionen können besonders interessant für Familien oder Gruppenreisen sein, bei denen sich mehrere Personen mit dem Fahren abwechseln möchten.

Voraussetzungen für zusätzliche Fahrer

Zusätzliche Fahrer müssen in der Regel dieselben Voraussetzungen erfüllen wie der Hauptmieter. Dazu gehört in erster Linie ein gültiger Führerschein. Einige Anbieter setzen zudem ein Mindestalter voraus, das von Land zu Land unterschiedlich sein kann. In der Schweiz liegt das Mindestalter für Mietwagen oft bei 21 Jahren, wobei Fahrer unter 25 Jahren manchmal zusätzliche Gebühren zahlen müssen. Bei den Unten aufgeführten Firmen wie Seeland Mobility, können sie auch ab 18 Jahren ein Fahrzeuge mieten. 
 

Manche Anbieter verlangen, dass der zusätzliche Fahrer schon seit einer bestimmten Zeit im Besitz des Führerscheins ist (häufig mindestens ein bis zwei Jahre). Zudem können bestimmte Fahrzeugkategorien, wie Luxuswagen oder grosse SUVs, strengere Anforderungen an das Alter und die Fahrerfahrung stellen. Es ist daher wichtig, diese Bedingungen vor der Anmietung zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle gewünschten Fahrer berechtigt sind, das Fahrzeug zu steuern. Auch ein internationaler Führerschein kann in manchen Ländern erforderlich sein, besonders bei Fahrten ins Ausland.

Vorteile von mehreren Fahrern

Die Möglichkeit, zusätzliche Fahrer eintragen zu lassen, bietet mehrere Vorteile. Gerade bei längeren Fahrten oder anstrengenden Strecken, wie zum Beispiel in den Bergen oder auf Autobahnen, kann das Fahren auf Dauer ermüdend sein. Ein zusätzlicher Fahrer sorgt für Entlastung und mehr Sicherheit auf der Strasse, da sich die Fahrer regelmässig abwechseln können.

Darüber hinaus macht es den Familienurlaub oder die Geschäftsreise entspannter, da nicht nur eine Person die Verantwortung für das Fahren tragen muss. Dies kann vor allem bei internationalen Reisen wichtig sein, bei denen sich mehrere Personen mit den lokalen Verkehrsregeln und -bedingungen vertraut machen und sich gegenseitig unterstützen können. Ausserdem erhöht ein zusätzlicher Fahrer die Flexibilität – wenn einer der Fahrer krank wird oder sich unwohl fühlt, kann der andere problemlos übernehmen.

Vorsicht bei nicht angemeldeten Fahrern

Lassen Sie niemals eine nicht angemeldete Person den Mietwagen fahren. Auch wenn die Versuchung gross ist, einen spontanen Fahrerwechsel vorzunehmen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Wenn ein nicht registrierter Fahrer das Fahrzeug fährt und in einen Unfall verwickelt wird, greift die Versicherung nicht, und der Mietwagenanbieter kann Sie für alle entstehenden Kosten zur Verantwortung ziehen. Dies gilt sowohl für Reparaturkosten als auch für Schadensersatzforderungen Dritter.

Selbst bei kleineren Schäden oder Verstössen gegen Verkehrsregeln kann es teuer werden, wenn nicht gemeldete Fahrer hinter dem Steuer sitzen. Viele Vermieter überwachen dies streng und können empfindliche Strafen verhängen. Daher ist es immer ratsam, im Vorfeld alle Personen anzugeben, die das Fahrzeug fahren sollen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Änderungen nach der Anmietung

Sollten Sie während der Mietdauer feststellen, dass noch eine weitere Person das Fahrzeug fahren soll, können Sie dies oft nachträglich beim Vermieter anmelden. Dafür müssen Sie in der Regel gemeinsam mit der betreffenden Person zum Mietwagenanbieter gehen, um den Vertrag anzupassen. Auch hierbei können zusätzliche Kosten anfallen, je nachdem, wie lange der zusätzliche Fahrer das Auto nutzen wird.

Es ist wichtig, dass diese Änderung rechtzeitig erfolgt, bevor der nicht registrierte Fahrer das Fahrzeug nutzt. Sollte ein Fahrerwechsel ohne entsprechende Anmeldung vorgenommen werden, riskieren Sie, dass der Versicherungsschutz ungültig wird.

schuhe1ijij21aaaaaaasdas.png

Mietwagenfirmen - Mindestalter von 18 Jahren

Seeland Mobility, Mietwagen Biel

Seeland Mobility 


Ipsachstrasse 10, 2560 Nidau
www.seelandmobility.ch

Mietwagen Bern

BAEREN MOBILITY

 

Blankweg 26 3072 Ostermundigen

www.baerenmobility.ch

Mietwagen Thun

Panorama Mobility

 

Kasernenstrasse 3 3600 Thun
www.panoramamobility.ch

Günstige Mietwagen in Biel
Seeland Mobility www.seelandmobility.ch günstige mietwagen
Fahrzeug Zügelwagen Transporter günstig mieten
bottom of page
https://www.googletagmanager.com/gtag/js?id=AW-11456190812">