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Airbnb und Mietwohnung: Was Sie wissen müssen, bevor Sie vermieten

Überlegen Sie, Ihre Wohnung während eines Urlaubs oder einer längeren Abwesenheit über Airbnb anzubieten? Das Konzept klingt verlockend: Während Sie nicht da sind, kann Ihre Wohnung genutzt werden, und Sie erhalten dafür einen finanziellen Beitrag. Doch bevor Sie Ihre Mietwohnung zur Untervermietung freigeben, gibt es wichtige rechtliche und praktische Punkte zu klären, insbesondere die Zustimmung Ihres Vermieters.


Airbnb: Eine kurze Einführung

Airbnb ist eine weltweite Plattform, auf der Menschen ihre Wohnungen oder Häuser temporär an Gäste vermieten können. Ob eine Ferienwohnung in den Bergen oder ein Zimmer in Ihrer Stadt – Airbnb bietet eine flexible Möglichkeit, freien Wohnraum zu vermieten. Doch für Mieter gibt es klare rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen, bevor man zum sogenannten "Host" wird.


Wie funktioniert die Vermietung über Airbnb?

Die Vermietung Ihrer Wohnung über Airbnb erfolgt digital. Sie können ein Inserat auf der Airbnb-Website oder über die App erstellen, in dem Sie Fotos, Beschreibungen und Mietbedingungen angeben. Sobald das Inserat veröffentlicht ist, können potenzielle Gäste es buchen, und Sie verwalten Anfragen und Buchungen über die Plattform.


Zustimmung des Vermieters: Ist sie notwendig?

Wenn Sie eine Mietwohnung bewohnen, ist die zentrale Frage: Brauche ich die Zustimmung meines Vermieters, um meine Wohnung über Airbnb zu vermieten?

Die kurze Antwort: Ja, Sie benötigen die Zustimmung Ihres Vermieters. Die Vermietung über Airbnb stellt rechtlich eine Form der Untervermietung dar, und gemäß dem Schweizer Mietrecht müssen Mieter grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters einholen, wenn sie ihre Wohnung untervermieten möchten. Das gilt auch für die kurzfristige Vermietung, wie sie bei Airbnb üblich ist.


Wann darf der Vermieter die Erlaubnis verweigern?

Ihr Vermieter kann die Zustimmung zur Untervermietung über Airbnb nicht ohne weiteres verweigern. Laut Art. 262 des Obligationenrechts (OR) kann die Erlaubnis nur

unter bestimmten Bedingungen verweigert werden:


  • Unvollständige Angaben: Wenn Sie Ihrem Vermieter nicht alle relevanten Details der Untervermietung (z. B. Dauer und Mietzins) mitteilen.

  • Missbräuchliche Bedingungen: Wenn die Mietkonditionen für den Untermieter unangemessen oder überteuert sind. Dies bedeutet, dass Sie keinen erheblichen Gewinn durch die Untervermietung erzielen dürfen.

  • Erhebliche Nachteile für den Vermieter: Wenn die Untervermietung dem Vermieter wesentliche Nachteile bringt, wie beispielsweise eine übermäßige Abnutzung der Wohnung oder wiederholte Beschwerden von Nachbarn.


Sollte keiner dieser Gründe zutreffen, hat der Vermieter in der Regel keine Grundlage, die Untervermietung zu verbieten. Trotzdem ist es ratsam, sich die Erlaubnis schriftlich geben zu lassen, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.


Welche Mietbedingungen gelten bei Airbnb?

Auch wenn Sie Ihre Wohnung kurzfristig über Airbnb vermieten, gelten die gleichen Regeln wie bei einer herkömmlichen Untervermietung. Sie sind verpflichtet, Ihrem Vermieter die Mietbedingungen offen zu legen.

Bei der Preisgestaltung ist Vorsicht geboten. Der Mietzins, den Sie von Ihren Gästen verlangen, darf in der Regel nicht höher sein als der Betrag, den Sie selbst für die Wohnung zahlen. Es ist jedoch zulässig, bestimmte Zusatzkosten weiterzugeben, wie etwa:


  • Nebenkosten: Heizkosten, Wasserverbrauch, Müllentsorgung etc.

  • Strom und Internet: Wenn Sie diese Kosten selbst tragen, können sie auf den Mietzins umgelegt werden.

  • Gebühren für Radio und TV: Die Serafe-Gebühr, die in der Schweiz für den Radio- und Fernsehempfang anfällt, darf ebenfalls weiterberechnet werden.

  • Reinigungskosten: Wenn Sie Ihre Wohnung nach jedem Aufenthalt reinigen lassen, können diese Kosten ebenfalls in den Mietpreis eingerechnet werden.


Es ist wichtig, den Mietzins so anzupassen, dass er Ihre Kosten deckt, aber keine übermäßigen Gewinne erwirtschaftet.


Rechtliche und praktische Tipps


  1. Zustimmung dokumentieren: Holen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters ein, bevor Sie Ihre Wohnung auf Airbnb anbieten. Dies schützt Sie vor späteren rechtlichen Auseinandersetzungen.

  2. Versicherung prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihre Haushaltsversicherung Schäden abdeckt, die durch Gäste verursacht werden könnten. Airbnb bietet zwar eine gewisse Schadensabdeckung, aber es ist ratsam, sich zusätzlich abzusichern.

  3. Meldepflicht: Je nach Kanton und Gemeinde kann es notwendig sein, die Untervermietung zu melden oder spezielle Abgaben zu entrichten, wie eine Beherbergungssteuer.

  4. Nachbarn informieren: Eine gute Nachbarschaft ist Gold wert. Informieren Sie Ihre Nachbarn, wenn Sie planen, Gäste über Airbnb aufzunehmen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

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